Informationen zur Schulanmeldung:
Die Eltern der Pflichtkinder oder der Kannkinder werden von der Schulleitung rechtzeitig schriftlich zur Anmeldung eingeladen.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
- die Bescheinigung des Kindergartenbesuches
- das ausgefüllte 2-seitige Anmeldeformular
- die Schweigepflichtsentbindungen für Schule und Kindergarten
- der Impfausweis Ihres Kindes
Bei der Anmeldung sollen folgende Daten des Kindes erhoben werden:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, Telekommunikationsverbindung, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder, vorherrschende Familiensprache, Beeinträchtigungen und Krankheiten (soweit sie für die Schule von Bedeutung sind), Anzahl der Geschwister und Angaben über den Besuch eines Kindergartens.
Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt in jedem Fall in der Grundschule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt. Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule, wenn ein Kind nach Wunsch der Eltern eine Ganztagsschule bzw. eine Schwerpunktschule für Integration besuchen soll.